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Neuigkeiten + Termine

Förderfähigkeit von Eigenleistungen

Maßnahmen zur energetischen Modernisierung werden von Eigentümern häufig in Eigenleistung umgesetzt.

Bei fachgerechter Ausführung können die Kosten für das Material grundlegend förderfähig sein. So schreibt die Ktw zum Thema Förderfähigkeit von Eigenleistungen:

KfW, FAQ: Eigenleistungen
Kann ich das Material auch separat kaufen, da ich es günstiger bekomme [...]

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Energieausweise

Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet. In Deutschland ist der Energieausweis seit 1. 1. 2009 für alle Wohngebäude, die vermietet, verpachtet oder verkauft werden sollen Pflicht. Ein einmal ausgestellter Ausweis ist 10 Jahre gültig. Ausnahmen gelten teilweise für Häuser, die z. B. unter Denkmalschutz stehen.

Der  Energieausweis wird jeweils für das Gesamtgebäude ausgestellt und nicht für einzelne Wohneinheiten. Doppelhaushälften bzw. Reihenhausteile werden jedoch als separate Gebäude bewertet.

energieausweis


Der Energieausweis weist die energetische Qualität eines Gebäudes aus, erfasst dabei allgemeine Gebäudedaten und stellt die Ergebnisse der Bewertung übersichtlich dar.
Die Kennwerte im Ausweis geben dabei den jährlichen Energieverbrauch bzw. den Energiebedarf eines Gebäudes pro m² Nutzfläche an. Es wird je nach Berechnungsverfahren zwischen dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis unterschieden.

Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis stützt sich auf den bisherigen Energieverbrauch der Bewohner. Er wird aus den Daten von drei aufeinanderfolgenden Heizkostenrechnungen erstellt. Der Verbrauchsausweis ist damit die preislich günstigere Variante, liefert jedoch je nach Verhalten der Nutzer nicht unbedingt gute Kennwerte.

 

Bedarfsausweis

Für die Erstellung eines Bedarfsausweises wird der Energiebedarf eines Gebäudes dagegen rechnerisch ermittelt. Der Ausweis enthält dabei Aussagen zur energetischen Qualität des Gebäudes (zu Wänden, Fenstern, Dach usw.) und bewertet die Qualität der Heizung sowie des eingesetzten Energieträgers (Strom, Gas, Öl, Sonne usw.).

Der Bedarfsausweis ist für kleine Gebäude mit bis zu vier Wohnungen seit dem 1.10.2007 verpflichtend, wenn deren Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde und die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung (WSVO 1877) nicht durch zwischenzeitlich durchgeführte Sanierungsmaßnahmen erfüllt wurden. Auch für die Beantragung von öffentlichen Fördergeldern zur Modernisierung der eigenen Immobilie ist der bedarfsorientierte Ausweis zukünftig vorzulegen.

Für Neubauten und wesentliche Änderungen an bestehenden Gebäuden muss ebenfalls ein Bedarfsausweis ausgestellt werden, ebenso für die Beantragung von öffentlichen Fördergeldern zur Modernisierung der eigenen Immobilie.

Bei größeren Wohngebäuden ab fünf Wohnungen und für alle bestehenden Nicht-Wohngebäude können Eigentümer zwischen dem Verbrauchs- und dem Bedarfsausweis wählen.